Impressum

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Martin Hoepfner

Dünenweg 43

23769 Fehmarn

Mo. - So. von 9.00 - 18.00 Uhr

E-Mail: anfrage@traumblick-fehmarn.de


Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Nur den im Mietvertrag aufgeführten Personen ist das Wohnen in dem Mietobjekt erlaubt. Die Anzahl der Personen darf die angegebene Personenanzahl nicht übersteigen. 

1.1 Der Vermieter verpflichtet sich, bei Mietende das Objekt in gepflegtem und sauberen Zustand zu hinterlassen und zu übergeben.

1.2 Die Aufnahme eines Haustieres ist nicht gestattet. Der Vermieter ist bei Zuwiderhandlung berechtigt einen sofortigen Auszug, bzw. die Entfernung des Haustieres zu verlangen und zusätzlich Kosten für die besondere Reinigung in Rechnung zu stellen.

1.3 Der Anreisetag gilt als ein Miettag und wird als solcher berechnet. Am Anreisetag steht dem Gast die Ferienwohnung ab 15 Uhr zu Verfügung. Am Abreisetag muss der Gast die Ferienwohnung bis 10 Uhr verlassen, um dem Vermieter die Gelegenheit zu geben, es für den nachfolgenden Gast wieder herzurichten.

1.4 Der Mieter ist verpflichtet, eventuelle durch ihn selbst oder durch die Mitbewohner verursachte Schäden am Mietobjekt oder an dem Hausrat umgehend dem Vermieter anzuzeigen und spätestens bei der Abreise dem Vermieter zu melden und vom Mieter zu bezahlen.

1.5 Dem Mieter ist bekannt, dass es sich um eine Nichtraucherwohnung handelt und somit das Rauchen in der Wohnung nicht gestattet ist.

1.6 Internetzugang ist kostenlos vorhanden. Ein Glasfaseranschluss versorgt ausreichend über WLAN die Wohnung.

1.7 Dem Mieter wird 1 kombinierter Wohnungs-/Hausschlüssel ausgehändigt. Der Verlust eines oder der Schlüssel muss sofort angezeigt werden. Die Kosten für eine Neubeschaffung wird dem Mieter berechnet.

1.8 Im Mietpreis sind sämtliche Nebenkosten, wie die Bettwäsche (Betten bezogen), ein Handtuchpaket pro Person und Energiekosten enthalten. Die Kosten für eine Endreinigung werden pauschal mit 90€ erhoben.

1.9 Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln, insbesondere regelmäßig zu belüften und von Ungeziefer freizuhalten. Der Mieter haftet für Schäden, die durch Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten – schuldhaft von ihm, durch von ihm betriebene Geräte (z.B. Elektrogeräte), von seinen Erfüllungsgehilfen oder von Personen, die sich mit Wissen und Wollen des Mieters in der Mietsache aufhalten, verursacht werden. Der Vermieter tritt schon jetzt seine Ansprüche gegen den Verursacher solcher Schäden in dem Umfang an den Mieter ab, in dem der Mieter dem Vermieter Ersatz leistet. 

1.10 Der Mieter verpflichtet sich, bei der Nutzung der Ferienwohnung auch Rücksicht auf die Wohnungsnachbarn zu nehmen.


§ 2 Der Mieter kann den Mietvertrag jederzeit stornieren. 

Dieses muss in Textform erfolgen. Als Stornierungsdatum gilt der Tag des Einganges beim Vermieter. In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, ohne weiteren Nachweis eine pauschale Entschädigung nach folgender Staffelung zu berechnen:

Vor Mietbeginn

bis zu 42 Tage kostenlos

41 bis 35 Tage 20 % des Vertragspreises

34 bis 28 Tage 40 % des Vertragspreises

27 bis 22 Tage 60 % des Vertragspreises

ab 21 Tage 100% des Vertragspreises                    

Sollte der Mieter während des gebuchten Zeitraumes von der Buchung zurücktreten, behält der Vermieter den Gesamtbetrag ein.

Wir behalten uns vor, Umbuchungen, Stornierungen und Vertragsänderungen mit 50 € in Rechnung zu stellen.


§ 3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Gastaufnahmevertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder rechtsunwirksam werden, so wird hiervon der Bestand und die Gültigkeit des Rechtsverhältnisses und der übrigen Bestimmungen des vorliegenden Gastaufnahmevertrages grundsätzlich nicht berührt. Für vorgenannte Fälle verpflichten sich die Vertragsparteien, anstelle jeder einzelnen unwirksamen Regelung solche zu vereinbaren, die sofern rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der im bestehenden Rechtsverhältnis zum Ausdruck gekommenen Interessen am nächsten kommt. Nur sofern eine Anpassung nicht möglich ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften. 


§ 4 Sind kürzere Aufenthalte durch Belegungslücken oder Anschlusstermine zur Vermietung freigegeben, sind diese auf Nachfrage buchbar.

Sofern buchbar wird bei Aufenthalten von weniger als 1 Woche ein Kurzübernachtungs-Zuschlag in Höhe von  einem Tagespreis der jeweiligen Saisonzeit erhoben.


§ 5 Gerichtsstand ist Oldenburg

Gegen Ersatzforderungen bei Vertragskündigung im Krankheitsfall oder Tod empfehlen wir den Abschluss einer Reiseversicherung.

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